Barrierefreiheits­erklärung.

Wir wollen, dass diese Website für alle nutzbar ist. Hier steht, wie weit wir damit sind, wo es noch hakt und wie Sie uns Hindernisse melden können.

Stand September 2026
  1. 01Geltungsbereich
  2. 02Stand der Vereinbarkeit
  3. 03Bekannte Einschränkungen
  4. 04Erstellung dieser Erklärung
  5. 05Hindernisse melden
  6. 06Durchsetzungsverfahren

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website golwich-digital.de mit allen Unterseiten. Maßstab ist die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 in der Konformitätsstufe AA, auf die sich auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bezieht.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den Anforderungen weitgehend vereinbar. Texte lassen sich vergrößern, alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar, Bilder tragen Alternativtexte, Formulare haben beschriftete Felder, und Bewegung folgt der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren".

Bekannte Einschränkungen

  • Die Website arbeitet mit viel Bewegung: Filmhintergrund, Ladeanimation, gescrollte Übergänge und eine dreidimensionale Darstellung der Arbeiten. Wer in seinem System „Bewegung reduzieren" aktiviert hat, bekommt ruhige Fassungen: kein Film, keine Ladeanimation, ein festes Raster statt der Bewegung.
  • Der Bericht des Website-Checks enthält Balken und Farbpunkte als Zusatzinformation. Die Werte stehen daneben auch als Text.
  • Die große Wortmarke im Fußbereich ist grafisch und für Hilfstechnik ausgeblendet; der Firmenname steht an anderer Stelle als Text.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im September 2026 auf Grundlage einer eigenen Prüfung erstellt: Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte, Struktur der Überschriften und Verhalten bei reduzierter Bewegung, jeweils in aktuellen Browsern. Wir überprüfen sie, wenn sich die Website wesentlich ändert, mindestens einmal im Jahr.

Hindernisse melden

Wenn Ihnen etwas auf dieser Website nicht zugänglich ist, schreiben Sie uns: kontakt@golwich-digital.de. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und beheben den Mangel, so schnell es geht.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Marktüberwachungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Golwich Digital
Erstgespräch buchen